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Continue to ChatZukünftig müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass er ansonsten verfällt. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, verfällt der Urlaub nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs … https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/bundesarbeitsgericht-arbeitgeber-muessen-auf-urlaubsverfall-hinweisen.html