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Continue to ChatVorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften geleistet wurden, sind nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG hinzuzurechnen Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/995590/