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Continue to ChatUrhG § 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/146210_79b/
UrhG § 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/146210_79b/