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Continue to ChatUnterschiedsbetrag gem. § 5a Abs. 4 EStG gehört bei Auflösung zum laufenden gewerblichen Gewinn Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/307507/
Unterschiedsbetrag gem. § 5a Abs. 4 EStG gehört bei Auflösung zum laufenden gewerblichen Gewinn Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/307507/