Send the following on WhatsApp
Continue to ChatUVPG § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/1004959_61/
UVPG § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/1004959_61/