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Continue to ChatNichtanwendbarkeit der Schachtelstrafe nach § 8b Abs. 7 KStG 1999 für Dividenden aus Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften wegen Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV – Bei einer Mindestbeteiligungsschwelle von 10 % wird die Kapitalverkehrsfreiheit nicht von der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV verdrängt Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/690796/