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Continue to ChatMit Urteil vom 07.10.2015 hat das Arbeitsgericht Berlin erstmals entgegen der bisherigen Rechtsprechungspraxis des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers mit dessen Tod nicht untergeht, sondern auf dessen Erben übergeht. Damit hat sich das Gericht einer Entscheidung des … https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/erben-koennen-den-urlaubsabgeltungsanspruch-des-verstorbenen-fuer-nicht-genommen-urlaub-gegenueber-dessen-arbeitgeber-verlangen.html