Send the following on WhatsApp
Continue to ChatMiete und Verpflegungsmehraufwand wegen auswärtiger Unterbringung kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf (§ 32 Abs. 4 EStG) Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/134751/
Miete und Verpflegungsmehraufwand wegen auswärtiger Unterbringung kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf (§ 32 Abs. 4 EStG) Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/134751/