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Continue to ChatLeistungen nach dem BAföG sind auf als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemachte Ausbildungskosten anzurechnen Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/741288/
Leistungen nach dem BAföG sind auf als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemachte Ausbildungskosten anzurechnen Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/741288/