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Continue to ChatLStR R 8. - Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegsbeschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen (§ 3 Nr. 6 EStG) Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/61495_8/