Send the following on WhatsApp
Continue to ChatLStH H 3.6 - Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegsbeschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen (§ 3 Nr. 6 EStG) Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/770416_3___6/