Send the following on WhatsApp
Continue to ChatKommentar zu § 55 - Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden) Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/812535/