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Continue to ChatKein Fristablauf nach § 68 FGO, wenn Änderungsbescheid nicht dem Prozeßbevollmächtigten bekanntgegeben wird Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/77515/
Kein Fristablauf nach § 68 FGO, wenn Änderungsbescheid nicht dem Prozeßbevollmächtigten bekanntgegeben wird Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/77515/