Send the following on WhatsApp
Continue to ChatKAGB § 55 Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/467752_vz2021_55/