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Continue to ChatIm Zusammenhang mit Zivilprozessen wegen Inhaftungnahme nach § 128 HGB angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten des Gesellschafters sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/523063/