Send the following on WhatsApp
Continue to ChatIII. Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1023799/