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Continue to ChatGrundstücke, die einem drittbezogenen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang unterlegen haben, sind nicht mehr dem Vermögen einer Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG zuzurechnen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/1014569/