Send the following on WhatsApp
Continue to ChatGenG § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/83056_81/
GenG § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/83056_81/