Send the following on WhatsApp
Continue to ChatGAufzV § 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/114342_3/
GAufzV § 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/114342_3/