Send the following on WhatsApp
Continue to ChatErlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG als personenbezogene Rechtsposition - Erteilte Erlaubnis als unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/475435/