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Continue to ChatEnWG § 50b Maßnahmen zur Ausweitung des Stromerzeugungsangebots, Pflicht zur Betriebsbereitschaft und Brennstoffbevorratung für die befristete Teilnahme am Strommarkt von Anlagen aus der Netzreserve Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/136655_50b/