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Continue to ChatEine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit bildet keine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/801063/