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Continue to ChatEin bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheid kann nach dem Erlass einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes noch geändert werden Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1001215/