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Continue to ChatEStR R 6c. - Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/443548_6c/