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Continue to ChatEStR R 50a.1 - Steuerabzug bei Lizenzgebühren, Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten und bei Veräußerungen von Schutzrechten usw. Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/182487_50a___1/