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Continue to ChatEStG § 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/78742_vz2017_6c/