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Continue to ChatDie Überlassung geförderten verbilligten Wohnraums ist nur dann grunderwerbsteuerrelevant, wenn die Verpflichtung der Überlassung in der Person des Veräußerers bestanden hat und durch den Erwerber übernommen wird Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/1012198/