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Continue to ChatDer Widerruf von Immobiliardarlehensverträgen war bereits Gegenstand zahlreicher Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Mit mehreren Entscheidungen vom 10.10.2017 hat der BGH sich nun erneut zu der Frage der Verwirkung des Verbraucherwiderrufsrechts geäußert. Lesen Sie, was der Bundesgerichtshof entschieden hat… https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/bundesgerichtshof-entscheidet-erneut-ueber-die-frage-der-verwirkung-des-verbraucherwiderrufsrechts.html