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Continue to ChatDas Landgericht Hamburg hat einem Unternehmen untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Die Werbung beinhaltete verbotene … https://bvlk.de/news/gesundheitswerbung-fuer-gamer-energy-drink-ist-unzulaessig.html