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Continue to ChatBei erstmaliger Pensionsrückstellungsbildung in einem Wirtschaftsjahr, in dem sich die Richttafeln ändern, keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i. S. des § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/727807/