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Continue to ChatBAG: Bei einer Kündigung in der Probezeit reicht es, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat erklärt, er habe kein Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses. https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/bag-bei-einer-kuendigung-in-probezeit-reicht-es-wenn-arbeitgeber-betriebsrat-erklaert-er-habe-kein-interesse-an-fortfuehrung-arbeitsverhaeltnisses-15950/