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Continue to ChatAufwendungen zur Erlangung der „Betriebsbereitschaft“ sind nicht von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (hier 15 % Grenze) auszuklammern Lesen Sie den Beitrag hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/540959/