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Continue to ChatAnwender von Pflanzenschutzmitteln müssen ab sofort neue Mindestabstände zu unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) einhalten. Die Abstände betragen bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen zwei Meter in Flächenkulturen und fünf Meter in Raumkulturen. https://bvlk.de/news/mindestabstaende-zu-anwohnern-und-umstehenden-bei-der-anwendung-von-pflanzenschutzmitteln-aktualisiert.html