Send the following on WhatsApp
Continue to ChatAn Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar? Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/880270/