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Continue to ChatAm 30.03.15 hatten wir über ein sehr mieterfreundliches Urteil des BGH berichtet. Danach müssen unter bestimmten Umständen von Mietern keine Schönheitsreperaturen mehr an gemieteten Immobilien durchgeführt werden. Wie verhält es sich eigentlich mit Kosten für die bereits vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparaturen? https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/kosten-fuer-schoenheitsreparaturen-zurueckfordern.html