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Continue to ChatAls freiwillige Vereinigung der Beschäftigten ist die Gewerkschaft der soziale Gegenspieler von einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Ziel und Zweck der Gewerkschaften sind die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Wie auch der Arbeitgeberverband ist sie ein mitgliedschaftlich organisiertes Berufsorgan in Form eines privatrechtlichen, nicht rechtsfähigen Vereins. https://www.hessenmetall.de/tarifglossar/beitrag/gewerkschaft.html