Send the following on WhatsApp
Continue to ChatAO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/96822_vz2002_103/
AO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/96822_vz2002_103/