Send the following on WhatsApp
Continue to Chat§ 259 Besondere Bestimmungen für Beamte, die zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen sind Lesen Sie den Beitrag hier: https://linda.lindeverlag.at/Dokument/253881/
§ 259 Besondere Bestimmungen für Beamte, die zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen sind Lesen Sie den Beitrag hier: https://linda.lindeverlag.at/Dokument/253881/