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Continue to ChatBetreuung von Wohnbauten liegt dann nicht vor, wenn zu dem - neben eigenem - auch verwalteten fremden Grundbesitz in untergeordnetem Umfang Gebäudeeinheiten gehören, in denen sich auch vereinzelt Gewerbeeinheiten befinden? Lesen Sie den Beitrag hier: https://mein.kiehl.de/Dokument/801069/